Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, werden Sie sich möglicherweise absichern wollen, welche Kosten
auf Sie zukommen.
Im Idealfall sind Sie rechtsschutzversichert. Dann kommen mit Ausnahme einer etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung in der Regel keine Kosten auf Sie zu.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und Ihre Angelegenheit wird zu Ihren Gunsten entschieden, trägt der Gegner - außer im Arbeitsrecht - auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige
Gerichtskosten.
Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen die Anwaltshonorare beider Parteien sowie die Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Anwaltshonorare und Gerichtskosten bemisst sich entsprechend dem jeweiligen Streitwert nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. dem GKG (Gerichtskostengesetz). Auch
Honorarvereinbarungen sind gesetzlich zulässig, führen in der Praxis jedoch nicht zu geringeren Kosten für den Mandanten.
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